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Wann und wie sind ehrenamtliche Flüchtlingshelfer versichert?

Aktuell gibt es viele Ehrenamtliche Helfer, die bei der Aufnahme und Integration der Flüchtlinge unterstützen. Sie geben Hilfestellung bei rechtlichen oder behördlichen Angelegenheiten, helfen bei der Organisation von Freizeitgestaltung oder Verteilung von Kleidung und anderen Hilfsmitteln. Auch dabei kann es zu Unfällen kommen, auch schon auf dem Weg zum Einsatzort. Wie ist der Helfende dann versichert? Für die Flüchtlingshelfer und Kommunen gibt es zu dieser Thematik einiges zu beachten.:

 

Übernehmen die Ehrenamtlichen Helfer Aufgaben, die eigentlich in das Leistungsspektrum der Kommunen fallen, dann sind sie, wie alle anderen Angestellten der Kommune, für diese Zeit über die zuständige Unfallkasse der Kommune versichert. Die Kommune sollte dafür innerhalb des Hauses einen Verantwortlichen benennen, der die Einteilung und Überwachung der beauftragten Tätigkeiten organisiert. Diese Person sollte dann gegenüber den Ehrenamtlichen auch weisungsbefugt sein. Die Kommune muss die organisatorischen Mittel zur Verfügung stellen, die Kosten und die Verantwortung tragen. Empfehlenswert ist, die Helfer namentlich zu erfassen. Dies kann bei einem eventuellen Unfall viel Arbeit ersparen, da die Kommune dann die Tätigkeit des verunfallten Helfers bestätigen müsste. Jedoch ist eine schriftliche Beauftragung eines jeden einzelnen Helfers nicht zwingend erforderlich.

 

Wie bei allen anderen Arbeitsunfällen sind die Helfer also bei allen beauftragten Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Kommune und bei den hierfür notwendigen Wegen gesetzlich unfallversichert. Die Kommune muss dafür keine extra Meldung und Beitragszahlung an die Unfallkasse leisten. Der Weg der Unfallanzeige ist, wie bei den Angestellten der Kommune, einzuhalten. Auch der Helfer sollte, z.B. beim Verunfallen auf dem Weg zum Einsatzort, die Kommune schnellstmöglich über den Unfall informieren. Und natürlich ist auch hier nur der direkte Weg versichert. Dies alles setzt voraus, dass auch die Ehrenamtlichen Helfer über ihre Tätigkeiten und über den Versicherungsschutz zu unterweisen sind.

 

Weitere Informationen dazu:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a329-unfallversichert-im-engagement.pdf?__blob=publicationFile