Wann gehören Bildschirmbrillen zur Persönlichen Schutzausrüstung und müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden?

Wird durch eine Augenuntersuchung nach Anhang Teil 4 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge festgestellt, dass eine spezielle Brille nur für den Bildschirm benötigt wird und eine übliche Brille dazu nichtausreicht, dann wird diese Brille zur Persönlichen Schutzausrüstung. Diese Brille ermöglicht das scharfe Sehen auf den Bildschirm, d. h. auf eine Entfernung von ca 50 cm. Im Vergleich: Eine normale Lesebrille ist für das  Lesen auf  einen Abstand von ca 30 cm optimiert. Voraussetzung für die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille ist auch, dass die Bildschirmarbeit einen wesentlichen Anteile der Arbeitszeit einnimmt.

 

Sind diese Bedingungen vorhanden, dann muss der Arbeitgeber die Kosten für die Gläser und das Gestell übernehmen. Da es hier in Bezug auf Gestaltung und Kosten einen großen Spielraum gibt, sollte der Arbeitgeber sich vorab bei einem Optiker seines Vertrauens informieren und daraufhin einen Kostenrahmen festlegen. Größere Betriebe sollten überlegen, ob sie dazu eine Betriebsvereinbarung abschließen. Zahlt der Arbeitgeber die Brille, ist er auch Eigentümer der Brille und der Arbeitnehmer könnte verpflichtet werden, die Brille, wie alle anderen Persönlichen Schutzausrüstungen, am Arbeitsplatz zu belassen. Letzteres könnte jedoch zu innerbetrieblichen Spannungen führen. Auch sollte der Arbeitgeber nicht auf die Anschaffung eines Modells beharren. Wünscht der Arbeitnehmer ein anderes Modell, welches die vorgegebenen Kosten des Arbeitgebers übersteigt, dann kann der Arbeitnehmer sich mit der Differenz beteiligen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Nutzung der Brille auch in der Privatzeit ermöglichen.

 

Ist die Gleitsichtbrille eine Alternative?

Arbeitnehmer, die eine Gleitsichtbrille tragen, benötigen in der Regeln nicht zwingend eine Bildschirmbrille, aber dennoch wäre sie hier zu empfehlen. Die Gleitsichtbrille deckt in der unteren Zone auch die besondere Leseentfernung zum Monitor ab. Dies bedeutet, um auf dem Monitor etwas Lesen zu können, muss der Gleitsichtbrillenträger den Kopf leicht nach hinten kippen. Auf Dauer kann dies zu Kopfschmerzen führen.

 

Wer haftet und bezahlt bei einer beschädigten Brille?

Wird die Bildschirmbrille, die ausschließlich bei der Arbeit benutzt wird, beschädigt, müssen die Kosten wie bei anderen Schutzausrüstungen eindeutig vom Arbeitgeber getragen werden. Soweit eine Brille mit Zusatznutzen auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit beschädigt wird, ist gem. Urteil des Bundessozialgerichts v. 20.2.2001 (B2 U9/00 R) die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) in der Pflicht. Dabei wird erstattet, was sinnvoll ist, also z. B. getönte oder entspiegelte Gläser, aber keine Designerfassungen. Wird die Brille während der Arbeitstätigkeit oder auf dem Arbeitsweg beschädigt, sollte der übliche Unfallmeldebogen an die Berufsgenossenschaft gesendet werden.