Regelbetreuung (bis 10 Mitarbeiter)

Der Betreuung setzt sich aus Grundbetreuung + anlassbezogener Betreuung zusammen.

 

Die Grundbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Hier werden keine starren Zeiten vorgegeben, damit kann der Betreuungsumfang individuell auf die notwendigen Leistungen abgestimmt werden.

 

Grundbetreuung:

  • Mindestens alle 5 Jahre (BG abhängig auch 3 jährlich) wird ein Vor-Ort-Termin zur Begehung der Arbeitsplätze und Erstellung/Aktualisierung der Gefährdungsanalyse vereinbart. 

  • Eine zusätzliche vertragliche Bindung an einen Betriebsarzt/Facharzt für Arbeitsmedizin ist nicht notwendig, die arbeitsmedizinische Vorsorge muss den Arbeitnehmern aber trotzdem entsprechend der Gefährdungsbeurteilung angeboten werden.

 

Anlassbezogene Betreuung:

Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt beraten zu lassen. Besondere Anlässe könnten unter anderem sein: (lt. DGUV Vorschrift 2, Anlage 1)

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen

  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotential zur Folge haben

  • grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren

  • Einführung neuer Arbeitsverfahren

  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe

  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential zur Folge haben

  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit

  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten

  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.

 

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