Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Arbeitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsingenieur

 

Jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) zu bestellen. Der Umfang richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und nach der Gefährdungsklasse (von der Berufsgenossenschaft vorgegeben) und ist in der DGUV Vorschrift 2 einheitlich geregelt. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch.

 

Mein Angebot:

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI, Sifa) /Sicherheitsingenieurin (Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2) unterstütze ich Sie in allen Bereichen des Arbeitsschutzes durch folgende Maßnahmen:

 

  • Arbeitsplatz- und Betriebsbegehungen

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Bildschirmarbeitsplatzanalysen

  • Psychischen Gefährdungsanalysen

  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen – zum Blog

  • Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen

  • Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Gefahrstoffverzeichnissen, Betriebsanweisungen

  • Beratung zu und Optimierung von Arbeitsabläufen

  • Beratung bei Planung, Auswahl und Erprobung von Maschinen, Arbeitsmitteln sowie persönlicher Schutzausrüstung

  • Lärm- und Beleuchtungsmessungen

  • Unterstützung bei der Unterweisung

  • Unfalluntersuchungen und -analysen

  • aktive Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss

  • Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2

 

Bei Fragen zu den verschiedenen Betreuungsvarianten im Arbeitsschutz, abhängig von der Mitarbeiterzahl, schauen Sie hier.