Brandschutz

 

Statistisch betrachtet kommen Brände in der Industrie zwar selten vor, jedoch sind die Folgen umso heftiger. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft führt jeder 3. Brand in der Industrie zu Sachschäden von mehr als 500.000 €. Trotzdem investieren viele Unternehmen nur so viel für den Brandschutz, wie unbedingt notwendig.

 

Mein Angebot:

 

Im Rahmen der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 achte ich bei den jährlichen Begehungen Ihres Unternehmens auch auf die Themen des Brandschutzes.

 

Für einige Unternehmen ist aufgrund rechtlicher Vorgaben die Benennung eines Brandschutzbeauftragten notwendig, hierbei unterstütze ich Sie gern. Ich bin nach der Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) sowie nach DGUV-Information 205-003 ausgebildete Brandschutzbeauftragte.

 

Gern übernehme ich auch die Ausbildung und Fortbildung Ihrer Brandschutzhelfer.

 

 

als Brandschutzbeauftragte unterstütze ich Sie bei:

  • Erstellung/Fortschreiben der Brandschutzordnung,

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen,

  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,

  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,

  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel,

  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken,

  • Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen,

Logo
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen,

  • Unterstützung des Unternehmers bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz,

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege,

  • Überwachung und der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,

  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern

 

AUSBILDUNG VON BRANDSCHUTZHELFERN

 

In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 Punkt 6.2 (Brandschutzhelfer) wird für Unternehmen u. a. vorgegeben: Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. .


 

Die Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023.
Vermittelt werden die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention im Brandschutz sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining mit Unterstützung des Kooperationspartners Klaus Welsch) die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln). Ausbildungsdauer: ca 3 h, als Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen.

Gern unterbreite ich Ihnen ein passendes Angebot.