Alternative bedarfsorientierte Betreuung/Unternehmerschulung
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ermöglicht Ihnen als Unternehmer wesentlich mehr Handlungsspielraum.
Als Kooperationspartner der BGW biete ich interessierten Unternehmern:
- Zahnmedizin
- Humanmedizin
- Tiermedizin
- Therapeutische Praxen
- Pharmazie
- Friseurhandwerk
- Beauty und Wellness
- Beratung und Betreuung
- Pflege
- Kindergärten
die alternative Betreuung an.
Welche Voraussetzungen müssen für die Unternehmerschulug/Alternative bedarfsorientierte Betreuung vorhanden sein?
- Sie sind als Unternehmer MOTIVIERT, im Arbeitsschutz selbst aktiver zu werden.
- Sie müssen als Unternehmer einer der oben genannten Branchen angehören.
- Sie haben nicht mehr als 50 Mitarbeiter (Teilzeiten berücksichtigen, siehe DGUV Vorschrift 2, Anhang 1) beschäftigt.
- Sie benötigen eine Unternehmerschulung und eine Vereinbarung (Vertrag) zur bedarfsorientierte Betreuung.
Was kostet die Unternehmerschulung?
Die Schulungskosten betragen 175,- € zzgl.MwSt je Schulungsteilnehmer. Darin enthalten sind die Teilnahme an der Unternehmerschulung, Schulungsunterlagen, Imbiss während der Schulung und die Nutzung der telefonischen Hotline (kostenfreie telefonische Kurzberatungen). Die Teilnahmegebühr wird zur Zahlung fällig ca 2-3 Wochen vor der Schulung aber frühestens nach Rechnungserhalt.
Wann und wo findet eine Unternehmerschulung statt? Alle Unternehmerschulungen finden aktuell im Essential by Dorint Berlin-Adlershof (12489 Berlin, Rudower Chaussee 15) statt. Stand: 22.9.23
1. Unternehmerschulung (Termine für 2023/2024)
Dienstag | 07.11.23 | 10-15 Uhr | Abgesagt!! | ||
Freitag | 10.11.23 | 13-18 Uhr | 4 Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Dienstag | 20.02.24 | 9-16 Uhr | online, ausreichend Plätze | Branchen-Mix | |
Montag | 15.04.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Mittwoch | 17.04.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Dienstag | 02.07.24 | 13-18 uhr | ausreichend Plätze | Branchen-Mix | |
Montag | 16.09.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Mittwoch | 18.09.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Dienstag | 26.11.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Freitag | 29.11.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita |
Fortbildung (Termine 2023/2024), Inhalt aller Fortbildungen in : Wiederholung, insbesondere Erarbeitung/Aktualisierung der erarbeitetet Gefährdungsbeurteilung, psychische Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung Stand: 22.9.2023
Freitag | 3.11.23 | 13-18 Uhr | 5 Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Montag | 6.11.23 | 10-15 Uhr | 5 Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Montag | 19.02.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Mittwoch | 21.02.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Donnerstag | 18.04.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Branchen-Mix | |
Montag | 27.05.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Mittwoch | 29.05.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Donnerstag | 19.09.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Freitag | 20.09.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Montag | 25.11.24 | 10-15 Uhr | ausreichend Plätze | Beauty: Beauty & Wellness, Friseure, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita | |
Mittwoch | 27.11.24 | 13-18 Uhr | ausreichend Plätze | Medizin: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Therap. Praxen, Beratung und Betreuung, Pflege, Apotheken, Kita |
Was ist Inhalt der Unternehmerschulung?
- Verantwortung des Unternehmers für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Belastungen/Gefährdungen am Arbeitsplatz allgemein und daraus abgeleitete grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen
- typische Belastungen/Gefährdungen und daraus abgeleitete spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Ordner mit Schulungsunterlagen zum Mitnehmen, der wichtige Informationen zu den behandelten Themen enthält
Was passiert nach der Unternehmerschulung?
- Meldung Ihrer Teilnahme an der Schulung (nur nach Unterzeichnung der Vereinbarung!) an die BGW,
- Umsetzung Ihrer Pflichten als Arbeitgeber (wird in der Schulung besprochen)
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb
- Sicherstellung der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische bedarfsorientierte Betreuung (durch Vereinbarung)
- Spätestens nach 5 Jahren Fortbildung bei Arbeitsschutz-Reckling oder wenn verfügbar, jährliche Fortbildung über BGW-Lernportal (aktuell nur für Friseure, Humanmedizin)
Wenn Sie in Ausnahmefällen als Unternehmer die hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten an einen verantwortungsbewussten Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen übertragen möchten, dann ist Folgendes zu beachten:
Dieser Mitarbeiter wird in eigener Verantwortung:
- Einrichtungen schaffen und zu erhalten,
- Gefährdungen beurteilen und erforderliche Maßnahmen ermitteln,
- Anweisungen geben und sonstige Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz treffen,
- eine wirksame Erste Hilfe sicherstellen,
- die Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsärzte nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen,
- einen Arbeitsschutzausschuss bilden und ein Zusammentreffen der Beteiligten mindestens einmal vierteljährlich organisieren, sofern die Anzahl der Beschäftigten mehr als 20 beträgt,
- die arbeitsmedizinische Vorsorge oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen veranlassen und
- die Beschäftigten ausreichend und angemessen unterweisen.
Der Unternehmer stellt die für die genannten Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung.
Zur Erfüllung der Pflichten wird der/dem Beauftragten ein persönliches Budget zur Verfügung gestellt, das jährlich neu vereinbart wird.
Eine Ausfertigung dieser Beauftragung ist der/dem Beauftragten auszuhändigen. Für diesen Sonderfall ist zwingend das Formular Pflichtenübertragung (PDF) auszufüllen. Eine Kopie des unterzeichneten Exemplars und der Name des/der Teilnehmers/Teilnehmerin sind spätestens 3 Tage vor dem Schulungstermin an Arbeitsschutz-Reckling zu übersenden. Das Original MUSS im Unternehmen aufbewahrt werden.
Warum benötige ich für die Unternehmerschulung eine Vereinbarung?
Bereits vor der Schulung muss auf Wunsch der BGW zwischen Unternehmer und Kooperationspartner die bedarfsorientierte Betreuung schriftlich vereinbart werden. Jeder Teilnehmer hat damit nach der Erstschulung einen gültigen schriftlichen Nachweis, dass das Betreuungsverhältnis geregelt ist und die Organisation seiner betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gesichert ist. Allein das Zertifikat zur Schulung wird bei evtl Begehungen durch Aufsichtsbehörden nicht als alleiniger Nachweis für eine schriftliche Bestellung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt an (siehe § 2 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz) anerkannt. Daher muss der Unternehmer zusätzlich einen Nachweis über die bedarfsorientierte Betreuung (Vereinbarung!) vorlegen. Bitte kontaktieren Sie mich dazu per mail, damit ich Ihnen das Formular vorbereitet zusenden kann.
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