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Rauchmelder sind nun bundesweit Pflicht

Seit Juli 2016 ist Rauchmelderpflicht nun in Deutschland flächendeckend eingeführt. Mit der Novellierung der Bauordnung in Berlin und Brandenburg wurde in diesem Sommer die Pflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. Als letztes Bundesland hat Berlin am 9. Juni dieses Jahres die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten ab 2017 und für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 eingeführt. Getreu dem Motto: „die Letzten werden die Ersten sein“, haben Berlin und Brandenburg die Rauchmelderpflicht zwar zuletzt eingeführt, aber dafür wird hier, anders als in allen anderen Bundesländern, die Rauchmelderpflicht für alle Aufenthaltsräume – außer in Küche und Bad, eingeführt.

 

In allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt diese sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten. Nur Sachsen hat bisher keine Rauchmelderpflicht für bereits bestehende Wohnungen verabschiedet.

 

Den Einbau sowie die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder regeln die Landesbauordnungen. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig. Wer die Wartung übernehmen soll, ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Fristen sowie Angaben zur Verantwortlichkeit für die mindestens jährliche Wartung finden Verbraucher auf der Webseite des Forums Brandrauchprävention unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/gesetzgebung

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