Regelbetreuung bis 10 Mitarbeiter
Die Grundbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Grundbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung, beide bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ermöglicht Ihnen als Unternehmer wesentlich mehr Handlungsspielraum.