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Welches Desinfektionsmittel ist bei Verdacht auf bzw. Erkrankung mit Coronavirus einzusetzen?

Stellungnahme der Desinfektionsmittelkommission von DVV und GfV Welches Desinfektionsmittel ist bei Verdacht auf bzw. Erkrankung mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19, für Coronavirus disease 19) einzusetzen? (Stand: 4.03.2020)

 

 

Die Vermehrung des SARS-CoV-2 erfolgt hauptsächlich im Rachenraum, aber auch in den tieferen Atemwegen. Eine Übertragung erfolgt überwiegend per Tröpfchen- oder Kontaktinfektion. Wie bisher bekannt, kann es nach einer bis zu 14-tägigen Inkubationszeit zu einer z.T. recht unspezifischen Krankheitssymptomatik kommen, die von Husten, Schnupfen, Halskratzen, Kurzatmigkeit, Muskel- / Gelenkschmerzen und Fieber (in selteneren Fällen auch Übelkeit und Durchfälle) bis zur Lungenentzündung und schweren Atemwegsproblemen reichen.

Da im Moment keine geeigneten Medikamente oder Impfstoffe zur Verfügung stehen, sind für die Prävention vor allem Hygienemaßnahmen relevant, wie:

 

• gründliches Händewaschen,
• Husten- und Nies-Etikette,
• sowie Abstand halten zu Erkrankten.

 

Im medizinischen Bereich ist dazu Hände- und Flächendesinfektion unabdingbar. Für den Einkäufer von Desinfektionsmitteln ist es jedoch nicht leicht, aus den alleinigen Angaben von Wirkstoffen wie z.B. Ethanol, Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorit ein geeignetes Produkt auszuwählen, zumal auch andere Wirkstoffe, wie z.B. Isopropanol (2-Propanol), in Frage kommen. Desinfektionsmittellisten, wie die deutsche VAH-und die RKI-Liste, erleichtern die Auswahl und bieten dem Anwender Sicherheit. Für die Deklaration der viruswirksamen Desinfektionsmittel stehen in Europa drei Wirkbereiche zur Verfügung, die durch unterschiedliche Prüfviren definiert werden.

 

Behüllte Viren (z. B. Coronaviren – einschließlich SARS-CoV-2 – oder Influenzaviren): Desinfektionsmittel mit „begrenzt viruzider“ Wirksamkeit ausreichend.


Desinfektionsmittel mit dem Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ schützen zusätzlich auch gegen die zurzeit vorkommenden Noro- und Rotaviren-bedingtem Brechdurchfall.

 

Sehr resistenten, unbehüllten Viren (Enteroviren- Auslöser von z.B. Hand-Fuß- Mund-Krankheit) sind „viruzid“ wirksame Mittel erforderlich.

 

Händehygiene

Für den öffentlichen Bereich wie z.B. Büros, Kindergärten oder Schulen empfiehlt die Desinfektionsmittelkommission das gründliche Händewaschen. Bei richtiger Durchführung (20 sec) mit Wasser und Seife, ist dies eine wirksame und sinnvolle Infektionspräventionsmaßnahme. Dabei bitte keine Seifenstücke in Gemeinschaftseinrichtungen verwenden.

Sollte Kontakt zu Personen im häuslichen Bereich bestehen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion besteht (laborbestätigt), werden Händedesinfektionsmitteln

mit begrenzt viruzidem Wirkspektrum empfohlen, insbesondere dann, wenn zum Haushalt gefährdete Personen (z.B. Immunsupprimierte oder ältere Personen mit Grundkrankheiten) gehören.
Alternativ kann auch über die Apotheken eine Händedesinfektion als 2 Propanol 70% (v/v) gemäß Standardzulassung und WHO-Formulierungen I und II bezogen werden.

 

Flächendesinfektion

Das SARS-1-Coronavirus von 2002/2003 ist bis zu 6 Tage auf glatten Oberflächen vermehrungsfähig, auf Papier bleibt das Virus sehr viel kürzer infektiös. Vergleichsuntersuchungen zwischen SARS-CoV-1 und SARS-CoV-2 werden zurzeit durchgeführt, man geht aber davon aus, dass sich dabei keine wesentlichen Unterschiede ergeben werden.

Beim Umgang mit Personen im häuslichen Bereich, bei denen eine SARS-2- Coronavirus-Infektion durch ein Labor bestätigt wurde, kann eine Desinfektion von Oberflächen, zu welchen der Erkrankte Kontakt hatte, mit einem der gelisteten Desinfektionsmittel mit begrenzt viruzidem Wirkspektrum die Verbreitung der Viren im direkten Umfeld der Betroffenen einschränken. Hier sollte der behandelnde Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt Empfehlungen geben

Die Gesellschaft für Virologie e. V. stellt dazu weitere und ausführlichere Informationen auf Ihrer Seite zur Verfügung (https://www.g-f-v.org/aktuelles)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 08. April 2020

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